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Glossar

Name des Begriffes: Visakodex
Beschreibungen des Begriffes:

Visakodex

Seit 2010 ist der Visakodex EU für alle Staaten des Schengen-Besitzstandes die verbindliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Visa für den kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Schengen-Raum sowie für die Durchreise. Er legt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Visumvergabe und die Vorgaben bezüglich der Durchführung des Visumverfahrens fest.

Quelle: touring artists Visa - Aufenthalt, Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung, redaktionell bearbeitet

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