Seit 2010 ist der Visakodex EU für alle Staaten des Schengen-Besitzstandes die verbindliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Visa für den kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Schengen-Raum sowie für die Durchreise. Er legt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Visumvergabe und die Vorgaben bezüglich der Durchführung des Visumverfahrens fest.
Quelle: touring artists Visa - Aufenthalt, Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung, redaktionell bearbeitet