Privatpersonen wie auch Unternehmer:innen zahlen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer. Unternehmer:innen können sich bei Einkäufen für ihr Unternehmen die mit der Rechnung gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) im Rahmen eines Vorsteuerabzugs vom Finanzamt erstatten lassen. Sie wird durch die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Umsatzsteuerjahreserklärung geltend gemacht. Bedingung ist, dass der oder die Unternehmer:in selber Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Quelle: touring artists Umsatzsteuer