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Glossar

Name des Begriffes: Welteinkommensprinzip
Beschreibungen des Begriffes:

Welteinkommensprinzip

Begriff im Steuerrecht. Das Welteinkommensprinzip besagt, dass Steuerpflichtige in ihrem Wohnsitzstaat mit dem weltweiten Einkommen, das heißt mit in- und ausländischen Einkünften, steuerpflichtig sind. Deutschland gehört zu den Staaten, die nach dem Welteinkommensprinzip versteuern. Dies gilt bei unbeschränkter Steuerpflicht gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften haben viele Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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