Als Zoll bezeichnet man eine Abgabe, die erhoben wird, wenn eine Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Es wird zwischen Einfuhr- (bzw. Import-), Durchfuhr- (bzw. Transit-) und Ausfuhr- (bzw. Export-) Zöllen unterschieden.
Die Europäische Union ist eine Zollunion, das heißt bei Transporten und Sendungen innerhalb des Gebietes der EU werden keine Zölle erhoben. Relevant sind dagegen Einfuhren von Waren aus Ländern außerhalb der EU. Hier werden Einfuhrzölle von den Mitgliedstaaten erhoben. Die Zolleinnahmen stehen der EU zur Verfügung.
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