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Glossar

Name des Begriffes: Zollanmeldung
Beschreibungen des Begriffes:

Zollanmeldung

Mit einer Zollanmeldung wird die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren zu überführen. Laut Zollkodex (ZK) der Europäischen Union (Art. 61 ZK) und der Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO) können Zollanmeldungen mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Form der Willensbekundung – u. a. durch die Benutzung des grünen Ausgangs an Flughäfen – abgegeben werden. Es ist gesetzlich festgelegt, welche Form wann zu gebrauchen ist.

Quelle: Zoll online, redaktionell bearbeitet

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