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Glossar

Name des Begriffes: Zollrecht
Beschreibungen des Begriffes:

Zollrecht

Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein gemeinschaftliches Zollrecht. Rechtsgrundlage sind der Zollkodex (ZK, EWG-Verordnung 2913/92 vom 12. Oktober 1992) und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO, EWG-Verordnung 2454/93 vom 2. Juli 1993).
Das Zollrecht soll seit Längerem modernisiert werden. Eine Neufassung des Zollkodex der Union (UZK), die Verordnung (EU) Nr. 952/2013, ist seit dem 30. Oktober 2013 in Kraft. Sie wird ab dem 1. Mai 2016 Anwendung finden.

Quelle: touring artists Redaktion

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