Der Zollwert ist vereinfacht gesagt der Wert einer Ware zum Zeitpunkt des Grenzübertritts in ein Zollgebiet. Er setzt sich aus dem Rechnungswert sowie ggf. den zu ermittelnden Abzügen und Hinzurechnungen zusammen. Im Rahmen weltweit anerkannter Regelungen wurde im GATT-Zollwertkodex (GZK) ein sechsstufiges Ermittlungssystem eingeführt. Die Vorgaben des GZK sind im Zollkodex (ZK) der Europäischen Union umgesetzt.
Quelle: Wikipedia, Zoll online, redaktionell bearbeitet