Das Zollzertifikat „Free Flow of Works by Living Artists“ der International Association of Art (IAA) verweist auf das 1950 verabschiedete und 1982 auf audiovisuelle Materialien erweiterte Florenz-Abkommen der UNESCO und den freien Transport von Kunstwerken lebender Künstler:innen in den Unterzeichnerstaaten. Es hat einen empfehlenden Charakter und kann als begleitendes Dokument bei der Einfuhr hilfreich sein. Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) stellt es in Deutschland ansässigen bildenden Künstlern und Künstlerinnen kostenlos zur Verfügung. Eine Vereinfachung der Zollformalitäten besteht zudem für die vorübergehende Verwendung von Kunstwerken zu Ausstellungszwecken (s. Carnet A.T.A.).
Quelle: IGBK, redaktionell bearbeitet