Das Auskunftsblatt INF 3 ist ein Dokument der Zollverwaltung und dient als Nämlichkeitsnachweis für eine Rückwarenreglung (s. Nämlichkeitssicherung). Das Auskunftsblatt INF 3 wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle, meist unter Vorlage der zur späteren Wiedereinfuhr vorgesehenen Gegenstände, ausgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, redaktionell bearbeitet