Die Bescheinigung A1 ist relevant, wenn EU-Bürger:innen temporär in einem anderen Land der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, UK oder der Schweiz tätig sind und in dieser Zeit weiterhin im Heimatland sozialversichert bleiben (s. Einstrahlung und Ausstrahlung). Ebenso ist sie relevant bei Tätigkeiten in mehreren europäischen Ländern. Die Bescheinigung A1 ist eine Erklärung zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und dient ggf. als Nachweis zur Vorlage bei dem oder der Arbeitgeber:in, Behörden etc., um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Sie wird auf Antrag von dem oder der Arbeitnehmer:in, des oder der selbstständig Tätigen oder von dem oder der Arbeitgeber:in durch die Krankenkasse oder den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt. Das Formular entspricht den früheren Vordrucken E101 und E103.
Quelle: Sozialversicherung