Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 1 Abs. 4 EStG). Natürliche Personen, die im Inland Einkommen erzielen, dort aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten im Inland als beschränkt einkommensteuerpflichtig. Dies ist bei bestimmten Arten von Einkünften (definiert in § 49 EStG) der Fall, zum Beispiel bei Einkünften aus Gastspielen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Einkommens kommen ggf. Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung, die die Besteuerung regeln.
Quelle: EStG, redaktionell bearbeitet