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Glossar

Name des Begriffes: Carnet A.T.A.
Beschreibungen des Begriffes:

Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpapier. Es dient der Vereinfachung der Zollformalitäten, wenn bestimmte Waren – u. a. Messe- und Ausstellungsgegenstände sowie Berufsausrüstungen, das heißt auch Kunstwerke zu Ausstellungszwecken, Bühnenequipment bei Gastspielen etc. – vorübergehend ins Ausland gebracht werden (s. auch Rückwarenregelung). Die Abkürzung A.T.A. steht für „Admission Temporaire / Temporary Admission“, also für eine vorübergehende Verwendung. Grundlage des Carnet A.T.A.-Verfahrens ist ein internationales Abkommen, dem derzeit neben den 28 EU-Mitgliedern etwa 40 Staaten beigetreten sind. In Deutschland wird das Carnet A.T.A. von den örtlichen Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Darüber hinaus kann das Zollzertifikat „Free Flow of Works by Living Artists“ als begleitendes Dokument hilfreich sein (s. Zollzertifikat der International Association of Art).

Quelle: IHK Berlin, redaktionell bearbeitet

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