Die Dienstleistungsfreiheit ist ein im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 56 bis 62) verankertes Grundrecht. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes, neben dem freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit und dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr. Als solche ermöglicht sie Anbietern und Anbieterinnen gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der EU.
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