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Glossar

Name des Begriffes: Eigentumsvorbehalt
Beschreibungen des Begriffes:

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der oder die Verkäufer:in einer Sache das Eigentum an dieser bis zum Erhalt des vereinbarten Kaufpreises. Der oder die Käufer:in erwirbt durch den Erhalt der Sache noch nicht das Eigentum, sondern ein Anwartschaftsrecht. Erst wenn der Kaufpreis entrichtet ist, wird die Sache zum Eigentum der anderen Partei. Findet jedoch ein Vertragsrücktritt statt, erlischt auch das Anwartschaftsrecht.

Quelle: Wikipedia 

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