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Glossar

Name des Begriffes: Einfuhrabgaben
Beschreibungen des Begriffes:

Einfuhrabgaben

Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Gegenständen aus Drittstaaten in das Zollgebiet eines Landes oder auch der EU zu entrichten sind. Sie umfassen den Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ggf. andere Verbrauchsteuern.

Quelle: touring artists Transport - Zoll, Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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