Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine Verbrauchsteuer und Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts, in Deutschland des Umsatzsteuergesetzes (§ 21 UStG). Sie wird auf die Einfuhr von Waren aus Drittländern ins Inland erhoben und von den Zollbehörden der Nationalstaaten verwaltet. Durch die Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass eingeführte Waren ohne eine Abgabe von Umsatzsteuern an den oder die Endverbraucher:in gelangen. Die Höhe des Steuersatzes entspricht weitgehend der Umsatzsteuer der einzelnen Nationalstaaten und wird auf den Zollwert der Ware angerechnet.
Quelle: Zoll online, redaktionell bearbeitet