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Glossar

Name des Begriffes: Einfuhrzölle
Beschreibungen des Begriffes:

Einfuhrzölle

Als Zoll bezeichnet man eine Abgabe, die erhoben wird, wenn eine Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Es wird zwischen Einfuhr- (bzw. Import-), Durchfuhr- (bzw. Transit-) und Ausfuhr- (bzw. Export-) Zöllen unterschieden.
Einfuhrzölle werden durch die Zollbehörden eines Staates erhoben, in dessen Zollgebiet Gegenstände importiert werden. Durch sie soll die heimische Wirtschaft geschützt und Preisunterschiede ausgeglichen werden. Darüber hinaus gewinnt der Staat Devisen. Die Höhe des Zolls errechnet sich anhand eines festgelegten Zollsatzes vom Zollwert. Der Zollsatz ist jedoch Schwankungen unterworfen und variiert deshalb.

Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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