Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein Aufenthaltstitel des in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetzes (§ 9a AufenthG). Mit der Einführung des Titels wurde die europäische Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 in deutsches Recht umgesetzt.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, den Bürger:innen aus Staaten außerhalb der EU nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU erhalten. Das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat ist darin enthalten und eine weitgehende Gleichstellung der Drittstaatsangehörigen mit den Staatsangehörigen des Aufenthaltslandes wird gewährleistet, zum Beispiel beim Arbeitsmarktzugang und bei sozialen Leistungen.
Quelle: Bundesministerium des Innern, redaktionell bearbeitet