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Glossar

Name des Begriffes: Erste Tätigkeitsstätte
Beschreibungen des Begriffes:

Erste Tätigkeitsstätte

Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 9 Abs. 4 EStG). Die erste Tätigkeitsstätte, früher regelmäßige Arbeitsstätte, ist der ortsgebundene Mittelpunkt, an dem Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige beruflich tätig sind und den sie täglich oder mindestens fortdauernd und immer wieder aufsuchen. An den Begriff ist bspw. die Ermittlung von Werbungskosten geknüpft.

Quelle: EStG, Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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