Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen ist ein im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Artikel 45) verankertes Grundrecht. Als EU-Bürger:in steht es einem zu, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, zu wohnen und nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zu bleiben. Zudem müssen EU-Bürger:innen hinsichtlich des Zugangs zu einer Beschäftigung sowie bezüglich Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuerfragen so behandelt werden, wie die Staatsangehörigen des Aufenthaltslandes.
Quelle: Europäische Kommission, redaktionell bearbeitet