Unter Gerichtsstand versteht man die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts, die darüber entscheidet, in welchem Gerichtsbezirk im Streitfall eine Klage zu führen ist. Mit einer Gerichtsstandvereinbarung wird ein an sich unzuständiges Gericht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung zuständig – wenn bspw. eine der Vertragsparteien im Ausland ansässig ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Voraussetzung für eine Vereinbarung ist, dass diese unter juristischen Personen getroffen wird.
Quelle: Wikipedia