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Name des Begriffes: Gliedertaxe
Beschreibungen des Begriffes:

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe dient der Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, wie viel Prozent Invalidität die Funktionsuntüchtigkeit oder der Verlust eines Körperteils ausmacht. Der Verlust eines Zeigefingers wird bspw. mit 10 % Invaliditätsgrad, die Funktionsunfähigkeit eines Fußes mit 40 % Invaliditätsgrad eingestuft. Allgemeine Gliedertaxen sind für Künstler:innen oftmals nicht ausreichend; stattdessen sind angepasste Taxen notwendig, die von spezialisierten Versicherern angeboten werden.

Quelle: touring artists Versicherungen, Wikipedia, redaktionell bearbeitet

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