Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, die sogenannte Grüne Versicherungskarte, dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis über eine im Heimatland bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU muss die Karte nicht mitgeführt werden; hier gilt das amtliche Kennzeichen als alleiniger Versicherungsnachweis (s. Kennzeichenabkommen). Hinsichtlich notwendiger Regularien im Falle eines Unfalls wird das Mitführen der Karte jedoch empfohlen. Vorgeschrieben ist die Karte hingegen bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, Türkei, Ukraine u. a. Die Grüne Versicherungskarte wird von den Kfz-Haftpflichtversicherungen ausgestellt.
Quelle: EU-Info Deutschland, Wikipedia, redaktionell bearbeitet