Begriff der europäischen Rechtssetzung. Harmonisierung bezeichnet die gegenseitige Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten. Anders als die Rechtsvereinheitlichung zielt die Harmonisierung nicht auf die Ersetzung des nationalen Rechts durch ein Gemeinschaftsrecht ab. Vielmehr lässt sie nationales Recht bestehen, setzt aber Vorgaben für dessen Ausgestaltung. Ein typisches Mittel ist die Richtlinie.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, redaktionell bearbeitet