Das Kennzeichenabkommen vereinfacht den grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugverkehr in Europa. Seit der Unterzeichnung im Jahr 1991 ist bei Fahrten in die Unterzeichnerländer – EU-Länder, Andorra, Island, Norwegen, Schweiz und Serbien – eine internationale Versicherungskarte, die Grüne Versicherungskarte, als Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mehr zwingend: Als Versicherungsnachweis gilt das Autokennzeichen des Herkunftslandes.
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