Das Bundesfinanzministerium hat den sogenannten Künstlererlass (vom 5. Oktober 1990 (BStBI 1990 I)) auf den Weg gebracht. Dieser gilt für künstlerische Tätigkeiten bei Theatern, Kulturorchestern, Hörfunk und Fernsehen und regelt die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowie die damit verbundenen Fragen zum Einkommensteuerabzug.
Quelle: Allianz deutscher Designer