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Name des Begriffes: Kurzfristige Beschäftigung
Beschreibungen des Begriffes:

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf maximal drei Monate (an fünf Arbeitstagen in der Woche) oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig; der oder die Arbeitgeber:in muss aber einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz einholen und einreichen. Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle. Eine Zeitgrenze muss allerdings im Voraus vertraglich festgelegt oder aufgrund der Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein.

Quelle: minijob zentrale

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