Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmalig eine vom Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze. Ziel ist es, die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen sicher zu stellen. Im Mindestlohngesetz (MiLoG) sind die Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von zurzeit mindestens 10,45 Euro brutto je Zeitstunde geregelt (Stand Juli 2022). Ab Oktober 2022 beträgt er 12 Euro pro Stunde.
Quelle: BMAS