Bei Auslandstätigkeiten der EU-Bürger:innen in Ländern der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, UK oder der Schweiz dienen mobile Dokumente dazu, Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen. Viele Informationen werden von den Sozialversicherungsträgern direkt ausgetauscht; oft benötigen Versicherte jedoch zusätzlich ein mobiles Dokument zur Vorlage bei dem oder der Arbeitgeber:in oder Behörden. Die Dokumente – bspw. S1-S3 (Gesundheitsvorsorge), DA (Arbeitsunfall), U1-U3 (Arbeitslosigkeit), A1 (Entsendung) oder P1 (Rente) – werden von den Versicherungsträgern ausgestellt.
Quelle: Europäische Kommission, redaktionell bearbeitet