Begriff der Zollverwaltung. Die Nämlichkeitssicherung dient der Wiedererkennung eines Gegenstandes im Rahmen einer Rückwarenregelung. Wird ein Gegenstand temporär im Ausland verwendet, wird vor dem Transport auf einem Nämlichkeitsschein (Auskunftsblatt INF 3) seine Identität festgehalten, sodass der Gegenstand bei der Wiedereinfuhr ins Heimatland identifiziert werden kann. Dadurch wird die Erhebung von Einfuhrabgaben vermieden.
Quelle: touring artists Transport - Zoll