Nicht steuerbar sind Umsätze, hinter denen keine Lieferung oder Dienstleistung steht, bei denen also kein Leistungsaustausch vorliegt. Dies können bspw. Zahlungen aus Zuschüssen, Schadensersatzleistungen oder auch Stipendien sein. Auf derartige Umsätze wird in Deutschland keine Umsatzsteuer erhoben.
Quelle: mediafon. Ratgeber Selbstständige, redaktionell bearbeitet