Als Regress bezeichnet man im Zivilrecht den Rückgriff einer Vertragspartei auf eine:n Dritte:n. Bei einem Schadensfall ist das Recht gemeint, das ein:e sogenannte:r Ersatzpflichtige:r hat, der oder die für einen Schaden aufkommt, wie etwa eine Versicherung. Diese greift auf diejenige oder denjenigen Dritte:n zurück, der oder die den Schaden verursacht hat und der oder die eigentliche Schuldner:in ist. Hier nimmt die Versicherung den oder die Schadenverursacher:in in Regress und versucht, sich bereits geleistete Zahlungen wiederzuholen.
Quelle: Wikipedia, redaktionell bearbeitet