Das Reverse-Charge-Verfahren, auch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft genannt, ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer, die vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften Anwendung findet. Sie ist im Umsatzsteuergesetz geregelt (§ 13b UStG).
Erbringt ein Unternehmen im Ausland eine Leistung an ein Unternehmen im Inland, übernimmt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuerschuld des Leistenden in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (reverse charge). Die oder der ausländische Unternehmer:in erteilt eine Netto-Rechnung und die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet. Diese Umsatzsteuer ist dann als Vorsteuer abzugsfähig (s. auch Empfängerortprinzip).
Quelle: touring artists Umsatzsteuer