Begriff der Zollverwaltung. Die Rückwarenregelung bezeichnet das Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass Gegenstände nach der Ausfuhr wieder ins Ursprungsland zurückgebracht werden. Bei der Wiedereinfuhr fallen dann keine Einfuhrabgaben an. Die Rückwarenregelung ist bei der vorübergehenden Verwendung von Gegenständen im Ausland relevant: Kunstwerke zu Ausstellungszwecken, Bühnenequipment bei Gastspielen, Berufsausrüstung etc.
Quelle: Zoll, redaktionell bearbeitet