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Glossar

Name des Begriffes: Quellenstaat
Beschreibungen des Begriffes:

Quellenstaat

Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) und relevant hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht. Als Quellenstaat wird das Land bezeichnet, in dem eine steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat, aber Einkünfte erzielt, bspw. durch Gastspiele oder Verkäufe. Der oder die Steuerpflichtige gilt hier in der Regel als beschränkt steuerpflichtig. Das Gegenstück ist der Wohnsitzstaat.

Quelle: touring artists Einkommensteuer, redaktionell bearbeitet

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