Begriff des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 1 UStG). Steuerbare Umsätze sind Umsätze, die unter die nationale Umsatzsteuer fallen. Sie können steuerpflichtig oder steuerbefreit sein. Zu den steuerbaren Umsätzen gehören u. a. Lieferungen von Waren und sonstige (Dienst-)Leistungen, die ein:e Unternehmer:in im Inland gegen ein Entgelt ausführt sowie die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland in das Inland oder der innergemeinschaftliche Erwerb.
Quelle: UStG, redaktionell bearbeitet