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Name des Begriffes: Tagegeld
Beschreibungen des Begriffes:

Tagegeld

Das Tagegeld, auch Per Diem genannt, ist eine pauschalierte Erstattung von Mehraufwendungen, die auf beruflichen Reisen in Deutschland für die Verpflegung (Essen und Trinken) entstehen. Die Höhe des Tagegeldes – auch Tagessatz genannt – bemisst sich nach dem Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) und ist von der Dauer der Reise (Tage und Stunden) abhängig. Für Auslandsreisen gelten allerdings andere Beträge (s. Auslandstagegeld).
Das Tagegeld ist Teil der Reisekostenvergütung nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und kann somit von Künstlern und Künstlerinnen, die öffentlich gefördert werden, in der ausgewiesenen Höhe als Reisekosten abgerechnet werden.
Selbstständige Künstler:innen können die Tagegelder, wie andere Reisekosten, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Quelle: BVA

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