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Glossar

Name des Begriffes: Tätigkeitsortprinzip
Beschreibungen des Begriffes:

Tätigkeitsortprinzip

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Lieferungen von Gegenständen und sonstigen Leistungen ins Ausland unterliegen der Umsatzsteuer (USt). Hinsichtlich der Frage, in welchem Land Umsatzsteuer anfällt, werden das Empfängerortprinzip, das Unternehmenssitzprinzip und das Tätigkeitsortprinzip unterschieden.

Bei bestimmten Tätigkeiten, wie künstlerischen, unterrichtenden, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen, die für Privatpersonen im Ausland erbracht werden, fällt die Umsatzsteuer in dem Land an, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Hier greift das Tätigkeitsortprinzip (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG).

Quelle: UStG, touring artists Umsatzsteuer

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