Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) und relevant hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht. Werden Einkünfte in einem Land erzielt, in dem eine steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat – dem sogenannten Quellenstaat –, besteht eine beschränkte Steuerpflicht. Zur Abführung der Einkommensteuer an das Finanzamt im Quellenstaat ist der oder die Vergütungsschuldner:in verpflichtet, das heißt die oder der Veranstalter:in bzw. der oder die Auftraggeber:in. Der oder die Vergütungsschuldner:in berechnet die anfallende Steuer im Voraus, zieht sie von der Vergütung ab (Abzugsteuer) und zahlt sie dann an das Finanzamt. Dieser Abzug gilt als Anrechnungsmethode: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Auslandstätigkeiten wird dieser Abzug vom Finanzamt im Wohnsitzstaat angerechnet.