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Name des Begriffes: Umsatzsteuer (USt)
Beschreibungen des Begriffes:

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer (USt) ist die Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens. Für fast alle Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen müssen Unternehmer:innen diese Steuer entrichten. Allerdings wird sie durch die Preisbildung auf den Kunden oder die Kundin abgewälzt und auf der Rechnung für die Ware bzw. Dienstleistung ausgewiesen, weshalb sie auch als indirekte Steuer bezeichnet wird. Dies entspricht der gesetzlichen Zielsetzung: Der Konsument wird belastet. Die Unternehmen müssen die Steuer zwar abführen, können sie aber durch den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen, wodurch sie zum durchlaufenden Posten wird. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das Umsatzsteuergesetz (UStG). Der normale deutsche Steuersatz beträgt 19 %. Bestimmte Leistungen, zum Beispiel Bücher oder manche künstlerische Werke, sofern sie von dem oder der Künstler:in direkt verkauft werden, werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert (§ 12 UStG). Einige Leistungen sind auch steuerbefreit (§ 4 UStG).

In Europa und weltweit sind die Umsatzsteuersätze verschieden, wobei immer nationale Umsatzsteuersätze gelten.

Quelle: Existenzgründungsportal BMWK, Wikipedia, redaktionell bearbeitet

Synonyme: USt
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