Begriff des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG). Umsatzsteuerbefreite Umsätze sind Umsätze von Unternehmern und Unternehmerinnen aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, die zwar steuerbar sind, jedoch aus gesetzlich festgeschriebenen Gründen (§ 4 UStG) von der nationalen Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Darunter fallen zum Beispiel Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU, Lieferungen in Drittländer etc.
Quelle: UStG, redaktionell bearbeitet