Menschen mit Behinderung haben eventuell Anspruch auf einen Behinderten-EU-Parkausweis. Mit dem Ausweis kann man EU-weit Park- und Stellplätze nutzen, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind. Er ersetzt die nationalen Parkausweise.
Die zuständige Behörde im Wohnsitzland stellt den Parkausweis anhand des in der EU standardisierten Musters aus. Vor der Abreise sollte man sich über die im Zielland geltenden Bestimmungen informieren.
Weitere Informationen
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen - Deutschland
Formulare zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.