Traveling with medication

Medikamente nach Deutschland mitnehmen

Generell dürfen in Deutschland Medikamente nur dann verkauft werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde zugelassen sind oder wenn die Europäische Kommission eine Genehmigung dafür gegeben hat. Es gibt jedoch keine Verbote für nicht zugelassene und nicht registrierte Medikamente, wenn sie für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Man braucht dafür weder eine Erlaubnis noch eine Zulassung oder Registrierung.
Als "persönlicher Bedarf" gilt bei der Einreise nach Deutschland die Menge, die für drei Monate benötigt wird. Dabei muss man sich an die Dosierungsempfehlung für das jeweilige Medikament halten.

Reisende aus der EU können Medikamente nach Deutschland bringen, ohne das Zollformalitäten beachtet werden müssen.  Für Reisende aus Ländern außerhalb des EU-Zollgebiets gelten andere Vorschriften. Dann muss man eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen.

Für Betäubungsmittel gelten besondere Regeln (siehe unten). Patienten dürfen ihre Betäubungsmittel mitführen, aber nur in angemessenen Mengen und auf Rezept.


Medikamente ins Ausland mitnehmen

Reisende in den Schengen Raum brauchen ein ärztliches Formular, wenn sie Medikamente mitnehmen wollen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Es muss vollständig ausgefüllt werden und zur Beglaubigung im Gesundheitsamt vorgelegt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel (BtM) ist ein eigenes Formular zu verwenden. Die Dauer der Reise in Tagen muss korrekt angegeben sein und mit dem Reisedatum übereinstimmen. Die Dauer der Verschreibung beträgt max. 30 Tage. Wenn die Reise länger dauert, muss man sich selbst um eine Verlängerung kümmern. Das gilt auch für Medikamente, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, im Ausland aber als solche gelten, zum Beispiel Medizinalcannabis. 

Für Reisen mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu richten. Patient:innen sollten sich vor Reiseantritt von ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss anschließend durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden. Sie sollte während der gesamten Reise im Original mitgeführt werden. Die Form der Bescheinigung ist nicht gesetzlich festgelegt, sollte jedoch klar verständlich und strukturiert sein – idealerweise in Englisch oder ggf. auch in der Sprache des Reiselandes.

Das ist aber nur eine Empfehlung: Es ist nicht garantiert, dass die Mitnahme in allen Ländern anerkannt wird. Reisende sollten sich über die Ein- und Ausfuhrbedingungen des Ziellandes informieren. Reisende können sich auf der Internetseite des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) über die Regeln je nach Land informieren. Die Informationen sind in mehreren Sprachen verfügbar, u.a. Arabisch, English, Chinesisch, Spanisch, Russisch und Französisch. Wenn man sich nicht sicher ist, kann man sich immer an die zuständige Zollbehörde des Landes wenden.


Weitere Informationen

Leitfaden Reisen mit Betäubungsmitteln auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

To top