Traveling by bus

Seit dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland alle Busse, die im Fernbuslinienverkehr eingesetzt werden, barrierefrei und mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen ausgerüstet sein. Zum Thema gibt es vom Bundesministerium für Verkehr ein Handbuch Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) in Kooperation mit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) hat ein Verzeichnis barrierefreier Reisebusse in Deutschland erstellt. Das Verzeichnis listet Busunternehmen mit barrierefrei ausgestatteten Reisebussen auf, die mit Rollstuhlliften, Haltegurten, verbreiterten Gängen, akustischen Ansagen etc. ausgestattet sind.

In den EU-Mitgliedstaaten gelten folgende Regeln: Wenn die Strecke 250 km oder mehr beträgt, kann man Unterstützung bekommen. Das gilt für den Weg zum Busbahnhof und beim Ein- und Aussteigen. Man muss dem Busunternehmen, Reisebüro oder Reiseveranstalter mindestens 36 Stunden vor der Abreise anzeigen, welche Hilfe man benötigt. 

Weitere Informationen

Fahrgastrechte von Busreisenden (via YourEurope)

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