Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz (§ 9 AufenthG). Bürger:innen aus Ländern außerhalb der EU benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Anders als die Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis unbefristet und berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit. Für den Erhalt muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: Bundesministerium des Innern, Wikipedia, redaktionell bearbeitet