Zoll

Grundsätzlich muss man bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU-Zollunion überprüfen, ob diese Zollvorschriften unterliegen. Zur EU-Zollunion gehört mit einigen wenigen Ausnahmen das gesamte Gebiet der EU. Nicht dazu gehören beispielsweise die Schweiz, Norwegen oder das Vereinte Königreich.

Vorübergehende Einfuhr von medizinischen Hilfsmitteln nach Deutschland

Eine temporäre Einfuhr von persönlichen medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl, Krücken etc.) in die EU ist in der Regel ohne Zollformalitäten durch Überschreiten der Grenze möglich. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfsmittel von Reisenden zum persönlichen Gebrauch mitgenommen werden.
Weitere medizinische Hilfsmittel, die bspw. als Berufsausrüstung genutzt werden, müssen ggf. mündlich beim Zoll an der Grenze angemeldet werden.
Zu beachten ist, dass die Person, die das medizinische Hilfsmittel verwendet, zusammen mit diesem die Grenze (im Reiseverkehr) überschreitet. Informationen dazu unter diesem Link.
Sollte der deutsche Zoll beim Selbsttransport von besonders teuren Hilfsmitteln oder bei der Mitnahme von zwei oder mehreren Rollstühlen eine schriftliche Zollanmeldung verlangen, muss diese vorgenommen werden. Die Anmeldung ist dann direkt an der Grenzzollstelle möglich.

Ist eine oben beschriebene sogenannte formlose Zollanmeldung nicht möglich, weil bspw. Dritte die Gegenstände transportieren oder Transporte umfangreicher sind, ist die Nutzung eines Carnet A.T.A. empfohlen. Das Carnet A.T.A. ist eine Art Zollschein, der die temporäre Einfuhr von Ausstellungsgegenständen, Berufsausrüstung etc. ermöglicht, ohne dass Einfuhrabgaben anfallen. Es wird vom Chamber of Industry and Commerce ausgestellt in den Ländern, die das Verfahren unterstützen. Informationen zum Carnet-Verfahren finden sich hier.

Es ist in jedem Fall möglich und auch zu empfehlen, vor der Reise Informationen zum konkreten Vorhaben beim Deutschen Zoll einzuholen. Dies ist telefonisch oder per E-Mail möglich; die Kontakte finden sich hier.  


Vorübergehende Einfuhr von medizinischen Hilfsmitteln ins Ausland

Medizinische Hilfsmittel können in der Regel ohne besondere Zollformalitäten ins Ausland mitgenommen werden. Für umfangreichere Transporte (z. B. bei mehreren Rollstühlen oder Hilfsmitteln für die berufliche Tätigkeit) oder Transporte durch Dritte kann die Nutzung eines Carnet A.T.A. notwendig sein. In Deutschland wird das Carnet A.T.A. – eine Art Zollschein, der die temporäre Einfuhr von Ausstellungsgegenständen, Berufsausrüstung etc. ermöglicht, ohne dass Einfuhrabgaben anfallen – von den örtlichen Industrie- und Handelskammern ausgestellt für Transporte in Länder, die das Verfahren unterstützen. Informationen dazu finden sich hier.

Generell gilt, dass hinsichtlich der temporären Einfuhr die nationalen Regelungen des Bestimmungslandes gelten. Über diese sollte man sich rechtzeitig im Vorfeld informieren.
Informationen zu den nationalen Einfuhrbestimmungen einholen über

  • die Zollbehörden im Bestimmungsland; Kooperationspartner vor Ort können dabei evtl. behilflich sein,
  • eine Anfrage bei GTAI Germany Trade & Invest > zur Webseite
  • oder bei der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) im Bestimmungsland: Webseite der Deutschen Auslandshandelskammern oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) am eigenen Wohnort. AHKs/IHKs bieten umfangreiche Beratungen für Mitglieder an, Erstberatungen oder generelle Informationen zu bspw. Einfuhrbestimmungen können aber auch nicht-Mitglieder in Anspruch nehmen.


Einreise mit Tieren

Damit die Einreise bzw. Wiedereinreise problemlos klappt, muss jedes Heimtier:

  • durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip (für Tiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet werden) gekennzeichnet sein,
  • bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land eine gültige Tollwutschutzimpfung haben,
  • von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist,
  • zusätzlich Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Tollwutantikörpertests mitführen.

Informationen auf der Webseite des Deutschen Zolls.

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta und Finnland gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Bandwürmer. Weitere Informationen:

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