Accessible travel

Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben in Europa bei lokalen oder grenzüberschreitenden Reisen bestimmte garantierte Rechte, darunter das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen bei Reisen per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff:

  • Sie haben Anspruch auf kostenlose Betreuung bzw. Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen an Flughäfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen und Häfen, sofern sie ihren Hilfebedarf rechtzeitig anmelden und rechtzeitig vor Ort sind.
  • Teilweise ist die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder eines Assistenzhundes möglich.

Menschen mit Behinderung dürfen nicht daran gehindert werden, einen Fahrschein zu kaufen, eine Buchung vorzunehmen oder einzusteigen, außer z. B. bei Sicherheitsbedenken oder technischen Hindernissen.

Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 12e) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) das Recht, eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund kostenfrei mitzunehmen – dies jedoch abhängig vom Schwerbehindertenstatus.

  • Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist und der Vermerk „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ bzw. „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gestrichen wurde, dürfen eine Begleitperson und/oder ein Hund bzw. ein nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneter Assistenzhund mitgenommen werden.
  • Personen mit Schwerbehindertenausweis ohne Merkzeichen „B“ oder mit Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ dürfen einen nach § 12e Abs. 4 BGG gekennzeichneten Assistenzhund kostenfrei mitführen.
  • Personen ohne Schwerbehindertenausweis, aber mit Feststellungsbescheid oder einem Ausweis als „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ dürfen einen gekennzeichneten Assistenzhund mitnehmen.

Reisen mit Blindenführhund

Blindenführhunde gelten rechtlich als Assistenzhunde und genießen in vielen Ländern besondere Schutzrechte – auch beim Reisen mit dem Flugzeug. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Zusätzlich gelten bei internationalen Reisen Einreisevorschriften für Tiere, die auch für Assistenzhunde relevant sind:

  • Tätowierung oder für Tiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet werden, ein Mikrochip,
  • bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land in den Schngenraum eine gültige Tollwutschutzimpfung,
  • EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. amtliche Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat), in dem bzw. in der die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist,
  • zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Tollwutantikörpertests mitzuführen.

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta und Finnland gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Bandwürmer. Weitere Informationen:

Tipp: Die Seite Your Europe bündelt im Kapitel "Reisemobilität mit Behinderungen” eine Vielzahl von Informationen rund um das Thema Reiserechte in der EU (Informationen in mehreren Sprachen).

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