Schritt für Schritt führt dich unser Guide zu allen wichtigen Informationen, die du für deine internationale Arbeit brauchen könntest.

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The Guide

Auto, Lkw, Bus

Wird ein Transport mit einem Mietfahrzeug geplant, ist zu bedenken, dass es bei manchen Autovermietungen Einreisebeschränkungen für bestimmte Länder gibt. Die Autovermietung AVIS bspw. weist in ihren Einreisebedingungen darauf hin, dass „auf Grund des erhöhten Unfall- oder Diebstahlrisikos für bestimmte Fahrzeugmarken und -modelle“ bestimmte Länder gesperrt sind. Zu diesen Ländern zählen u.a. die Türkei, Griechenland, Polen, Rumänien, Ungarn, Tschechien u.a. Aber auch für Großbritannien, Irland und Italien ist die Einreise unter Umständen beschränkt, so zum Beispiel bei Europcar. Bei Verstoß gegen die Beschränkungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.

In der EU ausgestellte alte Führerscheine und neue Führerschein-Plastikkarte sind in allen EU-Ländern ohne Übersetzung gültig. Bei nationalen Führerscheinen aus Ländern außerhalb der EU ist jedoch der Internationale Führerschein für eine Autoanmietung im Ausland erforderlich.Falls der Mietwagen von mehreren Personen z. B. der Band oder Theatergruppe gefahren werden soll, so muß jede:r Fahrer:in in den Mietvertrag eingetragen werden, da sonst die Versicherung die Gültigkeit verliert.

Es ist empfehlenswert, bei einer Anmietung immer eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da dadurch die wesentlichen Schäden abgedeckt sind und sich so etwaiger Streit um die Schuldfrage und Kostenübernahme bei Schäden zwischen Fahrer:in und Künstler:in(-ensemble) vermeiden lässt. Es gibt allerdings Schäden, die nicht durch die Vollkaskoversicherung gedeckt sind, wenn bspw. schuldhafte Fehlbedienung der Fall ist, z.B. Tanken von Diesel statt Benzin. Ein Motorschaden bzw. die Reparatur muß dann selbst getragen werden. 

Ein Tansport mit Auto, LKW oder Bus, sofern er zeitlich und geografisch realisierbar ist, ist sicherlich die kostengünstigere Option. Allerdings müssen sämtliche Zollformalitäten selbst erledigt werden, sollte der Transport die EU-Grenzen passieren.

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Verkehrsregeln im EU-Ausland

In anderen Ländern gelten andere Verkehrsregeln, über die man sich, wenn man mit dem Auto reist, im Vorfeld informieren sollte. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren hat für einzelne EU-Länder Merkblätter erstellt, auf denen das Wichtigste zusammengefasst ist, was Autofahrer:innen in diesen Ländern wissen sollten: Geschwindigkeitsbegrenzungen, spezielle Verkehrsregeln, mautpflichtige Straßen, Informationen zum Parken, etc.

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Pkw- und Lkw-Maut

Seit dem 1. Januar 2005 hat die Bundesregierung eine Lkw-Maut für schwere Nutzfahrzeuge (ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) auf den bundesdeutschen Autobahnen eingeführt. Gebühren werden nach mautpflichtigem Streckenabschnitt, Achsenzahl und Emissionsklasse des Fahrzeugs berechnet. Hierfür wurde ein System eingerichtet, das Satellitenortung und Mobilfunktechnologie verbindet, sodass Stopps an Mautstellen auf der Autobahn umgangen werden und Fahrer:innen nur für ihre individuelle Nutzung zahlen. Betrieben wird dieses System von Toll Collect. Eine Registrierung ist über das Internet möglich.
Die EU-Verkehrsminister:innen sind bestrebt, ein einheitliches Mautsystem für Lkw zu etablieren. Bisher steht den Mitgliedstaaten die Auswahl der Technik frei, die Systeme müssen aber kompatibel sein.
Umfangreiche Informationen zur Lkw-Maut bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie auch die Website von Toll Collect.

Eine Pkw-Maut wird in Deutschland nicht erhoben. Im europäischen Ausland gibt es seit längerem Mautstrecken, Vignetten und City-Gebühren für Pkw-Fahrer:innen. Informationen dazu finden sich hier.

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Lkw-Fahrverbot

In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle Lkw und Pkw mit Anhänger.
Die gesetzlichen Feiertage sind in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich. Sofern ein Tag nicht in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag ist, beschränkt sich das Verbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist: Es besteht dann keine Transitmöglichkeit, außer es besteht für den Streckenabschnitt eine pauschale Ausnahmegenehmigung.
Ebenso gilt ein Ferienfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7 bis 20 Uhr für bestimmte Streckenabschnitte.
Informationen zum Lkw-Fahrverbot bietet das Bundesamt für Güterverkehr.
 

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Umweltzonen

Seit dem 1. März 2007 ist in Deutschland eine Regelung in Kraft, die es Bundesländern bzw. den Städten ermöglicht, sogenannte Umweltzonen einzurichten. Innerhalb dieser Zonen können Maßnahmen festgelegt werden, die auf eine Verbesserung der Luftqualität abzielen. Zum Beispiel sollen Gesundheit gefährdende Feinstaub-Emissionen begrenzt werden. Dies schließt Verkehrsbeschränkungen ein.
Die Zonen sind mit Schildern gekennzeichnet. Kraftfahrzeuge benötigen eine sogenannte Umweltplakette, die eine Fahrt in diese Zonen gestattet: Fahrzeuge mit 3-Wege-Katalysator oder modernem Rußpartikelfilter dürfen die Umweltzone befahren, vorausgesetzt, an der Windschutzscheibe ist gut sichtbar eine gültige Umweltplakette angebracht. Für alle anderen Fahrzeuge ist die Umweltzone gesperrt. Wer ohne Umweltplakette in die Zone hinein fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro (Bürger:innen Deutschlands zusätzlich einen Punkt in Flensburg). Auch Fahrzeuge aus dem Ausland benötigen in Deutschland eine Umweltplakette, die im Internet bestellt werden kann.

Umweltzonen sind auch in anderen Ländern der EU geplant oder bereits eingeführt. Die Konzepte und Regularien sind sehr unterschiedlich und nicht verallgemeinerbar.

Weitere Informationen zur Umwelt-Plakette, zu Umweltzonen in Deutschland und zu Low Emission Zones in Europe finden sich hier.

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Nightliner, Tourbusse mit Fahrer

Für bestimmte Gelegenheiten könnte eine Reise im Tourbus mit Fahrer:in oder im Nightliner (Sleeper Bus oder Entertainer Coach genannt) eine Option sein. Nightliner sind speziell für Tourneen umgebaute Reisebusse, in denen man in komfortablen Kabinen schlafen kann. Zumeist können die Künstler:innen mit allem Gepäck, technischem Material und Instrumenten reisen, das ggf. auch in einem speziellen, gut verschließbaren Anhänger verstaut werden kann.
Die Fahrten im Tourbus mit Fahrer:in oder im Nightliner können aufgrund besonderer Geschwindigkeitsbegrenzungen für Reisebusse jedoch insgesamt länger dauern als mit einem Van.
Viele kleinere Veranstaltungsorte haben keinen Parkplatz für größere Reisebusse/Nightliner oder sie sind in engen Straßen oder in Straßen mit Zugangsbeschränkungen (z.B. Umweltzonen) gelegen, sodass sie nicht direkt angefahren werden können.  

Bei der Reise und dem Transport im Nightliner ist darüber hinaus zu bedenken:

  • Die Kosten sind relativ hoch, auch wenn dadurch Hotelkosten eingespart werden, da im Nightliner übernachtet wird. Es kann jedoch bspw. ein sogenannter „Buy-Out“ für Hotelkosten mit dem oder der Veranstalter:in vereinbart werden, um damit einen Teil der Busmiete zu zahlen.
  • Ein Nightliner kann die Organisation der Tournee erleichtern, da alle Mitglieder der Gruppe immer am gleichen Ort im Bus übernachten und dieser neben dem Veranstaltungsort geparkt ist. Die Gefahr, dass technisches Material, Instrumente oder persönliches Gepäck in Hotels vergessen wird, ist geringer.  
  • Nightliner können dann sinnvoll sein, wenn die Tournee in Regionen und Ländern stattfindet, wo viel Verkehr herrscht, wenig Hotels vorhanden sind und die Gastspielreise terminlich eng geplant ist. Es ist dann oft stressfreier für Fahrer:innen und Künstler:innen nachts nach dem Auftritt zum nächsten Zielort zu fahren.

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Transfer per Taxi, Transferservice der Veranstalter

Bei der Reise von Künstlern oder Künstlerinnen mit Zug oder Flugzeug und Material und Instrumenten ist die Organisation der Transfers zwischen Bahnhof/Flughafen und Hotel bzw. Veranstaltungsort wichtig.
Nicht überall sind ausreichende Taxis oder solche mit ausreichendem Stauraum für Gepäck jederzeit verfügbar. In manchen Orten nehmen Taxifahrer:innen Passagiere oder Passagierinnen nur mit kleinen und anzahlmäßig pro Person begrenzten Gepäckstücken und Koffern mit. Für große Koffer, für Instrumente oder mehrere Gepäckstücke pro Person werden Zusatzkosten berechnet. Auch kann es sein, dass Taxis Zielorte in kurzer Distanz nicht anfahren wollen, selbst wenn es zu mühsam ist, diese Distanz mit dem Gepäck zu Fuß zu gehen.
Um den Taxi-Transfer sicherzustellen, ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen passenden Wagen zu bestellen. Über das Internet sind entsprechende Kosten und Firmen in fast allen Städten und Regionen zu ermitteln

Alternativ kann mit dem Veranstalter eines Gastspiels der Transfer vereinbart werden. Dabei ist es wichtig die genaue Anzahl, Größe und Art der Gepäckstücke sowie die Anzahl der Personen mitzuteilen, damit der Transfer- und Abholservice entsprechend disponiert werden kann.
Auch ist es wichtig, die genaue Ankunftszeit und den Ort mitzuteilen und Namen und Mobilnummern von Künstlern oder Künstlerinnen und Fahrern oder Fahrerinnen auszutauschen.

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Musterdokumente

Carnet ATA Ausfüllhilfe
- IHK Berlin

Musikinstrumenten-
bescheinigung
Formular 221, BfN

Wanderausstellungs-
bescheinigung
Formular 226, BfN

Checklisten

Carnet ATA Tipps
- IHK Berlin

Checkliste Carnet A.T.A.
pdf

Checkliste Vorübergehende
Verwendung ohne Carnet A.T.A.
pdf