Benefits abroad

Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen europäischen Staaten

Künstler:innen, die während einer Erwerbstätigkeit im anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich erkranken und für die weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten, erhalten im Erwerbsstaat Leistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK).

Diese Karte, die sich bei gesetzlich Versicherten in Deutschland auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte befindet, ist eine reine Vorlegekarte. Gegen Vorlage erhält man bei Vertragsärzten und Vertragsärztinnen bzw. Zahnärzten und Zahnärztinnen und Vertragskliniken Leistungen wie ein:e in diesem Staat gesetzlich Versicherte:r. Der Leistungsumfang ist jedoch auf die Leistungen begrenzt, die unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer von dem Arzt bzw. Zahnarzt oder der Ärztin bzw. Zahnärztin als medizinisch notwendig erachtet werden.

Nähere kostenlose Auskünfte erteilt die jeweilige Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. In Deutschland findet sich diese über diesen Link: www.eu-patienten.de.

Zu empfehlen ist es, sich insbesondere bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten bei der Nationalen Kontaktstelle im Vorfeld beraten zu lassen. Da der gesetzliche Versicherungsschutz bspw. keinen Rücktransport und keine Privatbehandlungen absichert, ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ratsam, die den Auslandsaufenthalt zeitlich abdeckt.

Privat kranken- und pflegeversicherte Künstler:innen sollten sich vor Antritt der Erwerbstätigkeit im Ausland über den Umfang und den maximalen zeitlichen Auslandsschutz ihrer Privatversicherung erkundigen.

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Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft und Entbindung bei vorübergehenden Aufenthalten

Die EKVK deckt ärztliche (Vorsorge-)Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung (wenn etwa während einer Auslandsreise unerwartet die Wehen einsetzen). Medizinische Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt werden als notwendige Versorgung angesehen – Voraussetzung ist jedoch, dass die Behandlungen oder die Geburt nicht der einzige Grund für den Auslandsaufenthalt sind (was als geplante Behandlung gilt, für die andere Voraussetzungen gelten).
Wichtig zu wissen: Während eines Aufenthaltes im EU-/EWR-Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich können die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden, die nach dem dortigen Leistungskatalog für den Schwangerschaftszeitraum vorgesehen sind.

Informationen der nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsvorsorge: Medizinisch notwendige Sachleistungen bei Schwangerschaft

Für einen Auslandsaufenthalt während der Schwangerschaft ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ratsam:

  • auch bei Behandlungen innerhalb der EU/des EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich können Kosten entstehen, die nicht über die EKVK abgedeckt sind und für den Einzelnen teuer werden können - Krankenrücktransporte, Mehrkosten, weil eine Leistung im Ausland teurer ist als in Deutschland.
  • bei Reisen in Länder außerhalb der EU/des EWR.

Privatversicherte sollten sich im Fall einer Schwangerschaft bei ihrer Versicherung über das Leistungsspektrum ihres Versicherungstarifs im Vorfeld erkundigen und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Informationen zur Auslandskrankenversicherung finden sich auf der Seite 'Krankenversicherung international'

Geplante Entbindungen im europäischen Ausland sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ist eine Entbindung im Ausland vorgesehen oder wahrscheinlich, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Krankenhaus, in dem die Entbindung voraussichtlich stattfinden wird, in Verbindung zu setzen. Dort ist nachzufragen, ob eine Entbindung in der individuellen Situation mit der EKVK möglich ist oder ob das Krankenhaus den Vordruck S2 fordert, der von der Krankenkasse in Deutschland ausgestellt wird.
Information der Krankenkassen: Portable Dokumente - S2: Anspruch auf eine geplante Behandlung im EU-Ausland

Informationen und Beispielkonstellationen
der nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsvorsorge: Medizinisch notwendige Sachleistungen bei Schwangerschaft

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Leistungen bei gewöhnlichem Aufenthalt in anderen europäischen Staaten

Ein:e Künstler:in, der oder die z. B. als Grenzgänger:in dauerhaft in einem europäischen Staat arbeitet und in einem anderen wohnt und an den Wohnort regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, zurückkehrt, wird als Grenzgänger:in im EG-Recht bezeichnet. Grenzgänger:innen haben vollen Leistungsanspruch sowohl im Versicherungsstaat (Staat in dem die Beschäftigung ausgeübt wird) als auch im Wohnstaat.

Um im Wohnstaat Leistungen beziehen zu können, stellt der Krankenversicherungsträger im Versicherungsstaat den Vordruck S1 aus. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung im Wohnstaat erhalten Versicherte dort alle Sachleistungen, wie gesetzlich Versicherte im Wohnstaat, aber eben zu Lasten des Trägers im Versicherungsstaat. Die Geldleistungsansprüche (z. B. Krankengeld, Pflegegeld usw.) richten sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.

Ein Pianist arbeitet unter der Woche an der Wiener Staatsoper. Am Wochenende kehrt er jeweils zu seiner Familie nach München zurück.

Konsequenz: Der Pianist ist bei der Wiener Gesundheitskasse aufgrund der Beschäftigung dort versichert. Diese stellt ihm, da er die Voraussetzungen eines Grenzgängers nach dem EG-Recht erfüllt, eine Bescheinigung mit der Bezeichnung S1 aus. Legt er diese einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl am Wohnsitz in Deutschland vor, erhält er von dieser eine deutsche Krankenversicherungskarte. Mit dieser erhält er in Deutschland alle Sachleistungen, wie ein in Deutschland gesetzlich versicherter Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zu Grenzgänger:innen finden sich in den Merkblättern für Grenzgängerinnen und Grenzgänger der DVKA.

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Checklisten

Arbeiten zwischen
Deutschland - Frankreich
Belgien - Niederlande - Deutschland
Österreich - Deutschland
Tschechien - Deutschland
pdfs

Arbeiten in der Schweiz
pdf

Checkliste: Im Ausland -
versichert im Krankheitsfall pdf